Compliance
Gesetzmäßiges und regelkonformes Verhalten
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I. Compliance Grundsätze als Handlungsgrundlage
Die TGS will im Wettbewerb durch Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Dabei müssen unternehmensspezifische und gesetzliche Regeln eingehalten werden. Die Compliance Grundsätze der TGS dienen dabei als Grundlage. Sie stellen Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung haben.
II. Prinzipien
Die TGS respektiert das geltende Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Bei der Arbeit mit diesem Grundsatz gelten Schwerpunkte von besonderer Praxisrelevanz.
Die TGS bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln.
- Integrität im Geschäftsverkehr
Korruption wird nicht geduldet. - Prinzip der Nachhaltigkeit
Die TGS ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst. - Einhaltung der Tarifverträge
Die in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerks vorgegebenen Löhne und Lohnnebenleistungen gelten für die TGS als Mindeststandard. - Ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzberichterstattung
Die Geschäfts- und Leistungsprozesse der TGS müssen so detailiert dokumentiert werden, dass deren Rückverfolgbarkeit sowohl für interne Zwecke, als auch für externe Prüfungen gewährleistet ist. - Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen
Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. - Schutz des Datengeheimnisses unserer Kunden
Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Besonderen Wert legt die TGS darauf, dass alle Mitarbeiter, denen an ihrer Arbeitsstelle Geschäftsgeheimnisse von Kunden, oder personenbezogene Daten von Dritten zur Kenntnis gelangen können, zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet werden. - Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen
Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien. - Kooperativer Umgang mit Behörden
Die TGS ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives Verhältnis zu pflegen. Informationen sollen vollständig, offen, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt werden.
III. Umsetzung
- Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen sowie Beratung an, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden.
- Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Corporate Compliance Grundsätze, der unternehmensinternen Regeln sowie der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist.
- Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Corporate Compliance Grundsätze unverzüglich mitzuteilen.
- Die Geschäftsleitung wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Corporate Compliance Grundsätze überprüfen.
- Im nachfolgenden Downloadbereich stellt die TGS Ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern zum Nachweis der seriösen Betriebsführung den Zugriff auf verschiedene Zertifikate und Bescheinigungen zur Verfügung.
- Handelsregisterauszug
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bestätigung des zuständigen Finanzamts
- Mitgliedsbescheinigung der Handwerkskammer Stuttgart
- Mitgliedbescheinigung der Handwerkskammer Leipzig
- Mitgliedsbescheinigung des Innungsverbands
- QM Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008
- Mitgliedszertifikat Qualitätsverbund Gebäudedienste
- Haftpflicht-Versicherungsbestätigung
- Nachweis der Steuerschuldnerschaft im Sinne des § 13b UStG
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG
- Tariftreueerklärung
- keine Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 VOL/A
- Datenschutzerklärung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Bewachung
